Vorstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,


Mein Name ist Dirk Sakuth und ich möchte mich bei Ihnen mit meinen Leistungen vorstellen.

Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche mit einem hohen Unfallpotential.



Deshalb wurde auf europäischer Ebene am 24. Juni 1992 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft die Mindestvorschrift für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (92/57 EWG) erlassen, die mit der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) am 10. Juni 1998 in nationales Recht für Deutschland umgesetzt wurde.

Danach muss der Bauherr für ein Bauprojekt, an dessen Bau voraussichtlich mehrere Unternehmen beteiligt sein werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) als besonderen Sachverständiger bereits in der Planungsphase benennen. Wenn außerdem absehbar ist, dass Arbeiten anfallen, die besonders gefährdend sind, wie z.B.
Absturz, Ertrinken, Verschüttung, Umgang mit Gefahrstoffen etc., oder wenn der Umfang der zu leistenden Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen, muss der Bauherr dafür Sorge tragen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGEPLAN) erstellt wird. Mit dem SIGEPLAN soll noch vor der Ausschreibung ein Konzept für den sicherheits- und gesundheitsschutzgerechten Baubetrieb geschaffen werden, der dann in der Ausführungsphase vom SiGeKo nach dem SIGEPLAN überwacht und ggf. fortgeschrieben wird. Weiterhin ist eine Unterlage für spätere Instandhaltungs- bzw. Reperaturarbeiten vorgesehen.

Mit diesen Instrumenten für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz wird man ein spürbares Absenken der Unfallzahlen auf Baustellen erzielen.

Ziel ist es, den Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz bei angemessener und objektiver Vorgehensweise im wirtschaftlichen Sinne der Auftraggeber zu gewährleisten, denn der Erfolg einer Baustelle hängt im wesentlichen Maße von der Gesundheit und der Sicherheit der auf der Baustelle tätigen Arbeiter ab.



In meiner langjährigen Tätigkeit auf Baustellen im Bereich Tief- und Straßenbau habe ich vielseitige Erfahrungen mit der Koordination von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bauablauf sammeln können.

Durch kontinuierliche Weiterbildung und Schulung habe ich auf die wechselnden Bedingungen vor Ort aber auch den wechselnden Rahmenbedingungen der Gesetzgebung regiert. Hier eine Übersicht über die erworbenen Abschlüsse

  - "Koordinator nach Baustellenverordnung Stufe 1" für Planungs- und Baumaßnahmen mit geringer bis mittleren
    Sicherheitsanforderungen nach Anlage C der RAB 30 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
  - Sachkundelehrgang für Arbeiten im kontaminierten Bereich nach BGR 128
  - Seminar über Verkehrssicherheit auf Baustellen nach ZTV-SA 97
  - Meistertitel im Straßenbauerhandwerk bei der Handwerkskammer Schwerin
  - Ausbildereignungsprüfung nach BGBI. I. S 707


In den letzten drei Jahren habe ich als Mitarbeiter des Ingenieurbüro Singer verschiedene Baustellen als SiGeKo betreut:

  - Sanierung der Neutorstraße in Salzwedel einschl. Sanierung der Schmutz und Regenwasserleitungen
  - Neugestaltung der Reiche Straße in Salzwedel einschl. Sanierung der Kanalisation
  - Sanierung der Schmiedestraße in Salzwedel einschl. Sanierung der Kanalisation
  - Rekonstruktion der Trink- und Schmutzwasserleitungen OL Stückheim


Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernehme ich die Pflichten des Bauherren in folgenden Belangen:

Koordinieren der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Belange zwischen allen Beteiligten bei der

  - architektonischen Planung (Entwurfsverfasser)
  - technischen Planung (Sonderfachleute)
  - organisatorischen Planung (z.B. bei der Bauzeitplanung und beim Aufstellen der Baustellenordnung)



Meine Leistungen als Koordinator für die Planungsphase:

  - Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, dabei
    Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
  - Aufarbeiten des SIGE-Planes auf der Grundlage der vorgenommenen Analys
  - Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten und Mitwirken bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung
  - Vorüberlegung zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
  - Festlegen von Meldepflichten an den Koordinator
  - Zusammenstellen der Unterlagen mit den Merkmalen des Bauwerks für eine sichere Durchführung von
    Instandhaltungsarbeiten
  - Überprüfen der Umsetzung des SIGE-Planes in den Planungsunterlagen und laufendes Anpassen des SIGE-Planes


Meine Leistungen als Koordinator in der Ausführungsphase:

  - Koordinieren der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen allen den gleichzeitig auf der Baustelle
    tätigen Unternehmen, insbesondere durch laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
    und der Baustellenverordnung
  - achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten
  - mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen
  - klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmen vor Beginn Ihrer Arbeiten
    (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung und Entsorgung) und organisieren der Zusammenarbeit
    der Arbeitgeber
  - anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und bekannt machen aktualisierter Sicherheits- und
    Gesundheitsschutzpläne bei allen Beteiligten
  - mitwirken bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des
    Gesundheitsschutzes betrifft
  - achten auf sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie auf vertragsgemäße Ausführung der
    sicherheitstechnischen Leistung aus dem Bauvertrag und Einschreiten bei Gefahrzuständen
  - fortführen und abschließen der Unterlagen mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung von
    Instandhaltungsarbeiten



Stellung und Weisungsbefugnisse

Dem Koordinator ist nur der Auftraggeber bzw. Bauherr weisungsbefugt. Im Rahmen der Recht und Befugnisse des Auftraggebers bzw. Bauherren hat er Weisungsbefugnis in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese Weisungsbefugnis berührt nicht die ohnehin bestehende Verantwortung der Unternehmen zur Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften bzw. der sonstigen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen.

Die vorgenannte Weisungsbefugnis befreit die Unternehmer ebenfalls nicht von ihrer Abstimmungsplficht mit anderen Unternehmen entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften"(VBG 1, § 6, Abs. 2) sowie der Landesbauordnung.

Das Angebot

Mein Angebot orientiert sich in Umfang und Ausrichtung an ihrem Bedarf und kann flexibel an ihre speziellen Vorstellungen und Bedürfnisse angepasst werden. Sprechen sie mich einfach an, damit ich ein maßgeschneidertes Angebot erstellen kann. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Zertifikate

Kontakt

Dirk Sakuth
Gr. St.-Illsen-Straße 8
0160/4451200
sigeko.saw@hotmail.com

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Dirk Sakuth
sigeko-saw
Große Sankt Ilsenstraße 8
29410 Salzwedel

Telefon: 0160/4451200
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